Unsere AGB

Mindestalter 22 Jahre und mind. 3 Jahre Führerschein „B“
Vollkaskoversicherung mit einem SB von € 600,– pro Schadensfall enthalten
€ 1000,- Kaution sind bei Übernahme bar zu hinterlegen (Erhöhung Haustier €200,–)
30% Anzahlung bei Vertragsabschluss, Rest spätestens 8 Tage vor Reiseantritt
Stornogebühren ab Buchungsdatum: bis 8 Wochen vor Übernahme 30%, bis 4 Wochen vor Übernahme 50%,
danach 100% der vereinbarten Mietgebühr Auf Wunsch bieten wir eine Reisestornoversicherung!
Abholung und Rückgabe des Wohnmobils wird als 1 Tag verrechnet
Keine Wartezeiten für unsere Mieter, daher für Übergaben und Rücknahmen fixe Terminvergabe
Übernahme am 1. Miettag 14:00 – 16:00 Uhr (Ausnahmen nach Rücksprache)
Rückgabe am letzten Miettag 09:00 – 11:00 Uhr (Ausnahmen nach Rücksprache)
300 Freikilometer/Tag, darüber hinaus werden € 0,50 pro Mehrkilometer verrechnet.
ab 3 Wochen unbegrenzte Kilometer
zuzüglich zu den normalen Miettarifen wird eine einmalige Service- und Reinigungspauschale eingehoben. Diese beträgt € 200,–
(darin enthalten Gasflasche, Chemie für Toilette, Einweisung, Rechtsgeschäftsgebühr, Aussenreinigung, Desinfektion des Innenraums)
Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Das Fahrzeug muss Besenrein zurückgegeben werden
Bei extrem verschmutzter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Kosten verrechnen.
Das benutze Inventar ist in der Endreinigung nicht enthalten, und muss vom Mieter gereinigt werden.
Toilettenanlage ist zu entleeren und zu reinigen, andernfalls wird eine Gebühr von € 200,- verrechnet.
Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt wieder retourniert werden, gilt auch für AddBlue
In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot
Keine Fahrten in Gebiete die von der Versicherung nicht gedeckt sind z.B Krisengebiete. oder ausserhalb Europas
Bei Fahrten in diese Gebiete haftet der Mieter für etwaige Schäden, zudem kann es zu Schadensersatzansprüchen führen
Für Radarstrafen, Mautstrafen etc. haftet ausnahmslos der Mieter
Bei Unfall oder Panne sind wir sofort unter der Nummer xxxSchutzengel zu informieren
Alle weiteren Bedingungen entnehmen Sie bitte unseren AGBs
Allgemeine Mietbedingungen
1. Reservierung und Storno
Sie können bei der Firma Kübler Rent & Camp persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen.
Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile
des voraussichtlichen Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
Rücktritt bis 8 Wochen vor 1. Miettag: 30% der Gesamtkosten
bis 4 Wochen vor 1. Miettag 50% der Gesamtkosten
danach 100% der Gesamtkosten
Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
Ebenso, wenn die vereinbarte Kaution nicht hinterlegt werden kann.
Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Kein Storno- oder Reiseschutz enthalten! Auf Wunsch bieten wir ihnen eine Reisestornoversicherung an!
2. Verfügbarkeit
Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendeinem für den Vermieter unvorhersehbarem Grund
(Unfall, Diebstahl, technische Gebrechen etc.) nicht verfügbar sein, so behält sich der Vermieter vor,
die Haftbarkeit mit der Rückerstattung aller eingezahlten Gelder abgegolten zu haben.
Der Mieter hat in solchen Fällen keinerlei Ersatzansprüche an den Vermieter zu stellen.
Weist ein Fahrzeug eine Beschädigung auf, welche keine technischen Auswirkungen hat,
kann keine Mietpreisreduktion eingefordert werden seitens des Mieters.
3. Fahrzeugschäden:
Während der Mietzeit anfallende Schäden bis € 200,- incl. Mwst. können vom Mieter bezahlt werden,
jedoch immer nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter.
Die Kosten werden dem Mieter am Ende der Mietzeit nach Vorlage der Rechnung samt Quittung ersetzt.
Sofern die Beschädigung nicht vom Mieter verursacht wurde.
Reparaturen ab € 201,- incl. Mwst. müssen vom Vermieter genehmigt werden.
Genehmigung nach Rücksprache mittels Telefon-SMS oder Email-Verkehr wird akzeptiert.
Der Vermieter kommt nicht für Hotelkosten, Mietwagengebühren etc. auf.
4. Präambel
Der Vertrag besteht ausschließlich aus den 2 Seiten gedruckter und (hand-) schriftlicher Bedingungen.
Unter Wohnmobil ist der auf Seite 1 beschriebene Campingwagen mit sämtlichen Werkzeugen, Zubehör sowie der Innenausrüstung
zu verstehen.
Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Mietangebot innerhalb der Gültigkeitsfrist unterschrieben an den Vermieter
übermittelt und die Anzahlung innerhalb der Zahlungsfrist leistet.
Eine Bestätigung über das Zustandekommen des Mietvertrages durch den Vermieter ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Das gesendete Mietangebot mit angeführter Gültigkeitsfrist ist bis zu diesem darauf angeführtem Datum gültig!
Die Anzahlung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Mietangebotes an den Vermieter auf dessen angegebenen Konto überwiesen sein.
Im Falle der Übermittlung des unterschrieben Mietvertrages, rechtzeitig oder nicht rechtzeitig und Nicht-Leistung der Anzahlung,
ist der Vermieter berechtigt, das Zustandekommen des Mietvertrages auch nachträglich zu bestätigen,
wenn ihm durch die Reservierung des Wohnmobils ein potentieller Schaden entstanden ist, weil das Wohnmobil während
des vorgesehenen Mietzeitraum nicht an einen anderen Mieter vermietet worden ist.
Zu einer dann eventuell auch erst nachträglichen Übergabe des Wohnmobils ist der Vermieter nur nach Erhalt
des vollen Mietpreises und der Kaution verpflichtet.
Die Kaution wird nach erfolgter Abnahme und des Vermieters an den Mieter per Überweisung an das bekanntgegebene Konto
rückerstattet, unter der Vorraussetzung , dass keine Beschädigungen entstanden sind.
5. Versicherung
Das Wohnmobil ist Vollkasko versichert (gilt nur Europaweit) mit einem auf Kosten des Mieters gehenden Selbstbehalt von € 600,– pro
Schadenfall.
Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung innen oder außen (z.B. Möbelschäden, Brandlöcher etc.) gehen in voller Höhe
auf Kosten des Mieters.
In diesem Fall wird der Betrag von der Kaution abgezogen, bzw. die Kaution einbehalten bis zur vollendeten Schadensabwicklung.
Für Schäden die die Haftpflichtversicherung betreffen gilt selbige Regelung.
Für Fahrten in außereuropäische Länder oder nicht EU-Länder, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Vermieter notwendig,
damit ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden kann. (zBsp. Türkei, Tunesien, usw.)
6. Mietzins und Kaution
Die Kaution ist bei Übergabe, der Restmietzins 21 Tage vor Abholung spätestens bei Übergabe zu bezahlen.
Stellt der Mieter das Wohnmobil am Ende der vereinbarten Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurück,
wird die Kaution nach durchgeführter Reinigung (spätestens nach einem Werktag) zurückerstattet.
7. Übergabe und Mängel
Der Vermieter übergibt das Wohnmobil sauber und vollgetankt (Diesel und AddBlue).
Erkennbare Mängel hat der Mieter spätestens bei Übergabe zu beanstanden und in einer von beiden Seiten unterschriebenen
Übergabeprotokoll festzuhalten.
Ansonsten wird, wenn dem Mieter nicht der Gegenbeweis gelingt vermutet, dass die Mängel vom Mieter während der Mietzeit schuldhaft
verursacht wurden.
Die Gasanlage und -leitungen werden vom Vermieter vor Übergabe geprüft und der Mieter über ihre Handhabung und
den entsprechenden Vorschriften aufgeklärt.
Der Vermieter haftet daher nicht für Unfälle die auf keine grobe Fahrlässigkeit bei der Überprüfung der Gasanlage
bzw. -leitungen oder der Bedienungsanleitung an den Mieter durch den Vermieter hinweisen.
8. Rückgabe
Das Wohnmobil ist dem Vermieter vollgetankt (Diesel und AddBlue) an dem im Vertrag genannten Tag und der bei der Abholung
vereinbarten Uhrzeit im selben Zustand (abgesehen von der normalen Abnützung) wie bei der Übergabe zurückzustellen.
Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt retourniert werden, wird eine Sevicepauschale von € 30,– zzgl. der tagesaktuellen Diesel und
AddBlue Preise verrechnet und von der Kaution abgezogen.
Ist das Fahzeug verschmutzt , wird von der zurückzuzahlenden Kaution eine Reinigungsgebühr von € 150,- abgezogen.
Bei sehr starker Verschmutzung behalten wir uns das Recht vor, mehr als die Reinigungspauschale zu verrechnen.
Die im Preis enthaltenen Campingutensilien (Geschirr, Tisch, Stühle, Vorzeltteppich etc) sind vom Mieter zu reinigen.
Sind diese nicht gereinigt wird eine Gebühr von € 50,- von der Kaution einbehalten.
Der Grauwassertank ist vollständig zu entleeren, ansonsten wird eine Gebühr von € 20,– von der Kaution abgezogen.
Die Toilettenanlage ist zu entleeren und zu reinigen, andernfalls wird eine Gebühr von € 200,- von der Kaution abgezogen.
Im Wohnmobil gilt absolutes Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung werden Reinigungskosten von € 200,- verrechnet.
Die Mitnahme von Haustieren (ausschließlich Hunde oder Katzen) kann bei Buchung optional gewählt werden.
Bei der Mitnahme eines Haustieres muss vom Mieter das Fahrzeug komplett von Tierhaaren und sonstigen Verunreinigungen
gesäubert werden.
Hierfür wird vom Vermieter eine zusätzliche Kaution von € 200,- einbehalten die bei ordenlicher Säuberung jeglicher Tierhaare an den
Mieter zurückgegeben wird.
Wird das Wohnmobil nach dem bei der Abholung vereinbarten Termin zurückgestellt,
so gilt der Mietvertrag mit der Modifikation als bis zur Rückstellung verlängert (§1114 ABGB),
und der Mietzins für den Erneuerungszeitraum pro angefangener überzogene Stunde beträgt € 50,-
(bis maximal den Tagesmietpreis pro 24 überzogener Stunden).
Sollte dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe ein Schaden entstehen
(z.B. Schadenersatzansprüche durch den nachfolgenden Mieter z. B. wegen verpasster Fähre) behält sich der Vermieter vor,
Schadenersatzansprüche an den Mieter geltend zu machen.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängel für die der Mieter haftbar ist,
gegenüber diesen zu beanstanden und nach zu verrechnen.
9 Der Mieter verpflichtet sich,
9.1 das Wohnmobil schonend und sorgfältig sowie gemäß den Bestimmungen in den AGB´s zu behandeln,
9.2 vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren
9.3 alle Obliegenheiten des Versicherten nach den ihm bekannten Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrzeug-Versicherung zu erfüllen
und nichts zu tun oder zu unterlassen was den Versicherungsschutz einschränkt, insbesondere Fahrten in Kriegs oder Krisengebiete
9.4 bei allen Unfällen oder bei autretenden Beschädigungen am Wohnmobil den Vermieter innerhalb von 24 Stunden
in irgendeiner Form (schriftlich, telefonisch etc) davon zu benachrichtigen, keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten anzuerkennen,
sowie darauf zu achten, dass ggf. Namen, Adressen aller Zeugen sowie die polizeilichen Kennzeichen der an dem Unfall
beteiligten Fahrzeuge in den Unfallbericht aufgenommen werden. Die Polizei ist bei Beteiligung Dritter zwingend hinzu zu ziehen.
Polizeiberichte/ -protokolle sind dem Vermieter unaufgefordert zu übergeben.
9.5 alle einschlägigen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere
den Campingwagen nicht überlasten
bei Fahrtunterbrechungen das Wohnmobil verkehrsgerecht abzustellen und abzuschließen
die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten
dafür zu sorgen, dass die Reifen den vorgesehenen Reifendruck haben
der Lenker nicht unter der Einwirkung von Mittel steht die das Bewusstsein oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
sämtliche Verletzungen der Straßenverkehrsordnung gehen zu Lasten des Mieters
9.6 mit dem Wohnmobil keine Wettfahrten veranstaltet oder zu gesetzwidrigen Zwecken wie Zoll- und Devisenvergehen verwendet
bzw verwenden lässt
9.7 darauf achten, dass der Campingwagen nur von den im Vertrag angegebenen Personen gelenkt wird.
Eine Weitergabe des Fahrzeuges an vertragsfremde Personen ist strikt untersagt. Bei Nichtbeachtung werden € 500,- von der Kaution einbehalten.
Ausnahme gilt für im gleichen Haushalt des Mieters lebende Personen, mit entsprechendem Alter und Führerschein,
nach Rücksprache mit dem Vermieter.
9.8 bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke das Wohnmobil zu sichern, zu bewachen,
den Vermieter zu unterrichten und seinen Weisungen Folge zu leisten.
9.9 keine Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen
(Ausnahme Gasflasche für Betrieb im Wohnmobil), oder mit diesen Flüssigkeiten betriebene Fahrzeuge wie z. B. Motorroller, zu transportieren.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden die,
10.1 Im Zuge der Benutzung des Wohnmobils durch Dritte entstehen und durch die Versicherung nicht gedeckt sind.
10.2 während des Mietvertrages durch Personen entstehen, denen der Mieter das Wohnmobil anvertraut hat,
oder Schäden dadurch verursacht werden, da der Mieter eine unbefugte Benützung ermöglicht hat,
und in diesen Fällen hat der Mieter den Vermieter Schad- und klaglos zu halten.
10.3 durch grobe Fahrlässigkeit oder durch den Konsum von Suchtmitteln verursacht werden uneingeschränkt.
10.4 durch die Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe bzw. Durchfahrtsbreite verursacht werden.
11. Allgemeines
11.1 Die Rechte des Mieters aus dem Vertrag sind vom Mieter nicht auf Dritte übertragbar
11.2 Abänderungen und Ergänzungen, insbesondere ein Abgehen von Bestimmungen dieses Vertrages,
bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Parteien
11.3 Der Mieter darf weder den Campingwagen noch Zahlungen zurückhalten oder gegen Forderungen des Vermieters aufrechnen.
11.4 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde nicht wirksam sein, so ist sie, unter Berücksichtigung der aus dem
Wortlaut der Bestimmungen dieses Vertrages in ihrem Zusammenhang hervorgehenden Absicht der Parteien, durch die,
wirksam werdende Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis unter
Berücksichtigung dieser Parteienabsicht am nächsten kommt.
11.5 private Fahrzeuge die der Mieter während der Mietdauer auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abstellt, sind nicht versichert,
insbesondere Einbruch, Hagel etc.
11.6 Gerichtsstand ist Ried im Innkreis
11.7 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht
12. Datenschutz
Verwendung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die uns freiwillig zur Verfügung gestellt wurden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu
folgenden Zwecken:
Auftragsverarbeitung (die bereit gestellten Daen sind zur Vertragserfüllung erforderlich, ohne diese kann kein Vertrag geschlossen werden)
laufende Kundenbetreuung
Marketing (postalische bzw. elektronische Zusendung von Angeboten und Produktinformationen: als Referenzhinweis auf unserer Website)
Verwendung Auftragsbezogener Daten
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass wir im Rahmen der Dokumentation und Eigenwerbung Auftragsbezogene Fotos anfertigen
bzw. weiterverarbeiten.
Dies umfasst insbesondere Fotos auf unserer Website, in sozialen Medien, in Präsentationen sowie in sonstigen Werbematerialien.
Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten zu oben genannten Zwecken jederzeit zu widerrufen.
Dies hat zur Folge, dass wir die Daten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeiten.
Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an office@kuebler-rentandcamp.at
Die uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die sich aus Geschäftsbeziehungen ergeben, werden vertraulich behandelt.
Dennoch ist es im Rahmen der Auftragsbearbeitung teilweise notwendig, Daten an Dritte weiterzugeben. (Versicherung,…)
