Unsere AGB

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Mietbedingungen Kübler Rent & Camp

Mindestalter 22 Jahre und mind. 3 Jahre Führerschein „B“ bzw. entsprechend bei anderer Nationalität.
Vollkaskoversicherung mit einem SB von € 600,– pro Schadensfall enthalten
€ 1000,- Kaution sind bei Übernahme bar zu hinterlegen (Erhöhung Haustier € 200,–)
30% Anzahlung bei Vertragsabschluss, Rest spätestens 8 Tage vor Reiseantritt
Stornogebühren ab Buchungsdatum: bis 8 Wochen vor Übernahme 30%, bis 4 Wochen vor Übernahme 50%,
danach 100% der vereinbarten Mietgebühr Auf Wunsch bieten wir eine Reisestornoversicherung!
Abholung und Rückgabe des Wohnmobils wird als 1 Tag verrechnet
Um Wartezeiten für unsere Mieter zu vermeiden gibt es für Übergaben und Rücknahmen fixe Terminvergaben.
Übernahme am 1. Miettag 14:00 – 16:00 Uhr (Ausnahmen nach Rücksprache)
Rückgabe am letzten Miettag 09:00 – 11:00 Uhr (Ausnahmen nach Rücksprache)
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich von Freitag bis Freitag – Ausnahmen nach Absprache möglich.
300 Freikilometer/Tag, darüber hinaus werden € 0,50 pro Mehrkilometer verrechnet, ab 3 Wochen unbegrenzte Kilometer
zuzüglich zu den normalen Miettarifen wird eine einmalige Service- und Reinigungspauschale eingehoben.
Diese beträgt € 200,–
(darin enthalten Gasflasche, Startpaket Chemie für Toilette, Einweisung, Rechtsgeschäftsgebühr,
Außenreinigung, Desinfektion des Innenraums)
Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Das Fahrzeug muss Besenrein zurückgegeben werden
Bei extrem verschmutzter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Kosten verrechnen.
Das benutze Inventar ist in der Endreinigung nicht enthalten, und muss vom Mieter gereinigt werden.
Toilettenanlage ist zu entleeren und zu reinigen, andernfalls wird eine Gebühr von € 200,- verrechnet.
Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt wieder retourniert werden, gilt auch für AddBlue
In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot!
Das Fahrtziel ist dem Vermieter vor Fahrtantritt bekannt zu geben.
Keine Fahrten in Gebiete die von der Versicherung nicht gedeckt, das sind z.B Krisengebiete. oder außerhalb
Europas. Bei Fahrten in diese Gebiete haftet der Mieter für etwaige Schäden, zudem kann es zu
Schadensersatzansprüchen führen
Für Radarstrafen, Mautstrafen etc. haftet ausnahmslos der Mieter – Verrechnung erfolgt unmittelbar nach
Übermittlung der Strafe an den Vermieter. Die Strafe ist unverzüglich zu bezahlen!
Bei Unfall oder Panne sind wir sofort unter der Nummer +43/664 39 11 714 bzw. der ÖAMTC unter 120 (im Inland)
bzw. +43 1 25 120 00 (im Ausland) zu informieren
Alle weiteren Bedingungen entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Fassung der AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reservierung und Storno
Sie können bei der Firma Kübler Rent & Camp persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen.
Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrages und fristgerechter Überweisung der
Anzahlung durch den Mieter zustande.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des
voraussichtlichen Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
Rücktritt bis 8 Wochen vor 1. Miettag: 30% der Gesamtkosten
bis 4 Wochen vor 1. Miettag 50% der Gesamtkosten
danach 100% der Gesamtkosten
Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt, der volle Preis wird fällig!
Gleiches gilt, wenn die vereinbarte Kaution nicht hinterlegt werden kann.
Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis
(+ggf. Paketpreise und Servicepauschale) zu zahlen.
Kein Storno- oder Reiseschutz enthalten!

2. Verfügbarkeit
Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendeinem für den Vermieter unvorhersehbarem Grund (Unfall, Diebstahl,
technische Gebrechen etc.) nicht verfügbar sein, so behält sich der Vermieter vor, die Haftbarkeit mit der
Rückerstattung aller eingezahlten Gelder abgegolten zu haben.
Der Mieter hat in solchen Fällen keinerlei Ersatzansprüche an den Vermieter zu stellen.
Weist ein Fahrzeug eine Beschädigung auf, welche keine technischen Auswirkungen hat, kann keine
Mietpreisreduktion eingefordert werden seitens des Mieters.

3. Fahrzeugschäden:
Während der Mietzeit anfallende Schäden bis € 200,- inkl. Mwst. können vom Mieter bezahlt werden,
jedoch immer nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter.
Die Kosten werden dem Mieter am Ende der Mietzeit nach Vorlage der Rechnung samt Quittung ersetzt.
Sofern die Beschädigung nicht vom Mieter verursacht wurde. (technischer Mangel)
Reparaturen ab € 201,- inkl. Mwst. müssen vom Vermieter genehmigt werden.
Genehmigung nach Rücksprache mittels Telefon-SMS oder E-mail-Verkehr wird akzeptiert.
Der Vermieter kommt nicht für Hotelkosten, Mietwagengebühren etc. auf.

4. Präambel
Der Vertrag besteht ausschließlich aus den 2 Seiten gedruckter und ggf. (hand-) schriftlicher, beiderseits
gezeichneter Ergänzungen / Bedingungen.
Unter Wohnmobil ist der auf Seite 1 des Angebotes / Mietvertrages beschriebene Campingwagen mit sämtlichen
Werkzeugen, Zubehör sowie der Innenausrüstung zu verstehen.
Ein Mietverhältnis kommt zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag innerhalb der Gültigkeitsfrist
unterschrieben an den Vermieter übermittelt und die Anzahlung innerhalb der Zahlungsfrist leistet.
Eine zusätzliche Bestätigung über das Zustandekommen des Mietvertrages durch den Vermieter ist in diesem
Fall nicht erforderlich.
Das gesendete Mietangebot mit angeführter Gültigkeitsfrist ist bis zu dem darauf angeführten Datum gültig!
Die Anzahlung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Mietvertrages an den Vermieter auf dessen angegebenen
Konto überwiesen sein.
Im Falle der Übermittlung des unterschriebenen Mietvertrages, rechtzeitig oder nicht rechtzeitig und Nicht-
Leistung der Anzahlung, ist der Vermieter berechtigt, das Zustandekommen des Mietvertrages auch
nachträglich zu bestätigen, wenn ihm durch die Reservierung des Wohnmobils ein potentieller Schaden
entstanden ist, weil das Wohnmobil während des vorgesehenen Mietzeitraum nicht an einen anderen Mieter
vermietet worden ist.
Zu einer dann eventuell auch erst nachträglichen Übergabe des Wohnmobils ist der Vermieter nur nach Erhalt
des vollen Mietpreises und der Kaution verpflichtet.
Die Kaution wird nach erfolgter beanstandungsloser Abnahme vom Vermieter an den Mieter per Überweisung
an das bekanntgegebene Konto rückerstattet bzw. bar ausgehändigt, unter der Voraussetzung, dass keine
Beschädigungen entstanden sind. Im Schadensfall wird die Kaution bis zur Regulierung eben dessen
einbehalten.

5. Versicherung
Das Wohnmobil ist Vollkasko versichert (gilt nur europaweit) mit einem auf Kosten des Mieters gehenden
Selbstbehalt von € 600,– pro Schadenfall.
Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung innen oder außen (z.B. Möbelschäden, Brandlöcher etc.)
gehen in voller Höhe auf Kosten des Mieters.
In diesem Fall wird der Betrag von der Kaution abgezogen, bzw. die Kaution einbehalten bis zur vollendeten
Schadensabwicklung.
Für Schäden die die Haftpflichtversicherung betreffen gilt selbige Regelung.
Für Fahrten in außereuropäische Länder oder nicht EU-Länder, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit dem
Vermieter notwendig, damit ggf. ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden kann. (zB.: Türkei,
Tunesien, usw.)

6. Mietzins und Kaution
Die Kaution ist spätestens bei Übergabe, der Restmietzins spätestens 28 Tage vor Abholung zu bezahlen.
Stellt der Mieter das Wohnmobil am Ende der vereinbarten Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurück,
wird die Kaution nach durchgeführter Reinigung (spätestens nach einem Werktag) zurückerstattet, sofern es zu
keinen Beanstandungen kommt.

7. Übergabe und Mängel
Der Vermieter übergibt das Wohnmobil sauber und vollgetankt (Diesel und AddBlue).
Erkennbare Mängel hat der Mieter spätestens bei Übergabe zu beanstanden und in einer von beiden Seiten
unterschriebenen Übergabeprotokoll festzuhalten.
Ansonsten wird, wenn dem Mieter nicht der Gegenbeweis gelingt vermutet, dass die Mängel vom Mieter
während der Mietzeit schuldhaft verursacht wurden.
Die Gasanlage und die Gasleitungen werden vom Vermieter vor Übergabe geprüft und der Mieter wird über ihre
Handhabung und die entsprechenden Vorschriften aufgeklärt.
Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, sofern diese nicht auf eine grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten bei
der Überprüfung der Gasanlage, der Gasleitungen oder bei der Einweisung des Mieters in die Bedienung des
Wohnmobils zurückzuführen sind.

8. Rückgabe
Das Wohnmobil ist dem Vermieter vollgetankt (Diesel und AddBlue) an dem im Vertrag genannten Tag und der
bei der Abholung vereinbarten Uhrzeit im selben Zustand (abgesehen von der normalen Abnützung) wie bei der
Übergabe zurückzustellen.
Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt retourniert werden, wird eine Servicepauschale von € 30,– zzgl. der
tagesaktuellen Diesel und AddBlue Preise verrechnet und von der Kaution abgezogen.
Ist das Fahrzeug verschmutzt, wird von der zurückzuzahlenden Kaution eine Reinigungsgebühr von € 150,- abgezogen.
Bei sehr starker Verschmutzung behalten wir uns das Recht vor, mehr als die Reinigungspauschale zu verrechnen.
Die im Preis enthaltenen Campingutensilien (Geschirr, Tisch, Stühle, Vorzeltteppich etc) sind vom Mieter zu
reinigen. Sind diese nicht gereinigt wird eine Gebühr von € 50,- von der Kaution einbehalten.
Der Grauwassertank ist vollständig zu entleeren, ansonsten wird eine Gebühr von € 20,– von der Kaution abgezogen.
Die Toilettenanlage ist zu entleeren und zu reinigen, andernfalls wird eine Gebühr von € 200,- von der Kaution abgezogen.
Im Wohnmobil gilt absolutes Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung werden Reinigungskosten von € 200,- verrechnet.
Die Mitnahme von Haustieren (ausschließlich Hunde oder Katzen) kann bei Buchung optional gewählt werden.
Bei der Mitnahme eines Haustieres muss das Fahrzeug vom Mieter komplett von Tierhaaren und sonstigen
Verunreinigungen gesäubert werden.
Hierfür wird vom Vermieter eine zusätzliche Kaution von € 200,- einbehalten, die bei ordentlicher Reinigung
jeglicher Tierhaare an den Mieter zurückgegeben wird.
Wird das Wohnmobil nach dem bei der Abholung vereinbarten Termin zurückgestellt, so gilt der Mietvertrag mit
der Modifikation als bis zur Rückstellung verlängert (§1114 ABGB), und der Mietzins für den Erneuerungszeitraum
pro angefangene, überzogene Stunde beträgt € 50,- (bis maximal den Tagesmietpreis pro 24 überzogener Stunden).
Sollte dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche
durch den nachfolgenden Mieter z. B. wegen verpasster Fähre) behält sich der Vermieter vor,
Schadenersatzansprüche an den Mieter geltend zu machen.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängeln, für die der Mieter
haftbar ist, gegenüber diesen zu beanstanden und nach zu verrechnen.

9. Der Mieter verpflichtet sich,
9.1 das Wohnmobil schonend und sorgfältig sowie gemäß den Bestimmungen in den AGB´s zu behandeln,
9.2 vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren.
9.3 alle Obliegenheiten des Versicherten nach den ihm bekannten Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrzeug-
Versicherung zu erfüllen und nichts zu tun oder zu unterlassen was den Versicherungsschutz einschränkt,
insbesondere Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete.
9.4 bei allen Unfällen oder bei auftretenden Beschädigungen am Wohnmobil den Vermieter innerhalb von 24
Stunden in irgendeiner Form (schriftlich, telefonisch etc) davon zu benachrichtigen, keinerlei
Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten anzuerkennen, sowie darauf zu achten, dass ggf. Namen, Adressen
aller Zeugen sowie die polizeilichen Kennzeichen der an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge in den Unfallbericht
aufgenommen werden. Die Polizei ist bei Beteiligung Dritter zwingend hinzu zu ziehen.
Polizeiberichte/ -protokolle sind dem Vermieter unaufgefordert zu übergeben.
9.5 alle einschlägigen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere den Campingwagen nicht überlasten
bei Fahrtunterbrechungen das Wohnmobil verkehrsgerecht abzustellen und abzuschließen
die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten
dafür zu sorgen, dass die Reifen den vorgesehenen Reifendruck haben
der Lenker nicht unter der Einwirkung von Mittel steht die das Bewusstsein oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Sämtliche Verletzungen der Straßenverkehrsordnung gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsstrafen, Gebühren, Abgaben,
Strafen sowie sonstiger Kosten oder Nachteile, einschließlich einer allfälligen Fahrzeugabnahme, die im
Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen, vollumfänglich Schad- und klaglos zu halten.
9.6 mit dem Wohnmobil keine Wettfahrten veranstaltet oder zu gesetzwidrigen Zwecken wie Zoll- und
Devisenvergehen verwendet bzw. verwenden lässt.
9.7 darauf achten, dass der Campingwagen nur von den im Vertrag angegebenen Personen gelenkt wird.
Eine Weitergabe des Fahrzeuges an vertragsfremde Personen ist strikt untersagt. Bei Nichtbeachtung werden
€ 500,- von der Kaution einbehalten.
Ausnahme gilt für im gleichen Haushalt des Mieters lebende Personen, mit entsprechendem Alter und
Führerschein, nach Rücksprache mit dem Vermieter.
9.8 bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke das Wohnmobil zu sichern, zu bewachen, den Vermieter zu
unterrichten und seinen Weisungen Folge zu leisten.
9.9 keine Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen
Stoffen (Ausnahme Gasflasche für Betrieb im Wohnmobil), oder mit diesen Flüssigkeiten betriebene Fahrzeuge
wie z. B. Motorroller, zu transportieren.

10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden die,
10.1 Im Zuge der Benutzung des Wohnmobils durch Dritte entstehen und durch die Versicherung nicht gedeckt sind.
10.2 während des Mietvertrages durch Personen entstehen, denen der Mieter das Wohnmobil anvertraut hat,
oder Schäden dadurch verursacht werden, da der Mieter eine unbefugte Benützung ermöglicht hat,
und in diesen Fällen hat der Mieter den Vermieter Schad- und klaglos zu halten.
10.3 durch grobe Fahrlässigkeit oder durch den Konsum von Suchtmitteln verursacht werden uneingeschränkt.
10.4 durch die Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe bzw. Durchfahrtsbreite verursacht werden.

11. Allgemeines
11.1 Die Rechte des Mieters aus dem Vertrag sind vom Mieter nicht auf Dritte übertragbar
11.2 Abänderungen und Ergänzungen, insbesondere ein Abgehen von Bestimmungen dieses Vertrages,
bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Parteien.
11.3 Der Mieter darf weder den Campingwagen noch Zahlungen zurückhalten oder gegen Forderungen des Vermieters aufrechnen.
11.4 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde nicht wirksam sein, so ist sie, unter
Berücksichtigung der aus dem Wortlaut der Bestimmungen dieses Vertrages in ihrem Zusammenhang
hervorgehenden Absicht der Parteien, durch die, wirksam werdende Bestimmung zu ersetzen, die der
unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung dieser
Parteienabsicht am nächsten kommt.
11.5 private Fahrzeuge die der Mieter während der Mietdauer auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abstellt, sind
nicht versichert, insbesondere Einbruch, Hagel etc.
11.6 Gerichtsstand ist Ried im Innkreis.
11.7 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

12. Datenschutz
Verwendung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die uns freiwillig zur Verfügung gestellt wurden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu folgenden Zwecken:
Auftragsverarbeitung (die bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich, ohne diese kann kein Vertrag geschlossen werden)
laufende Kundenbetreuung
Marketing (postalische bzw. elektronische Zusendung von Angeboten und Produktinformationen: als
Referenzhinweis auf unserer Website)
Verwendung Auftragsbezogener Daten
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass wir im Rahmen der Dokumentation und Eigenwerbung
auftragsbezogene Fotos anfertigen bzw. weiterverarbeiten.
Dies umfasst insbesondere Fotos auf unserer Website, in sozialen Medien, in Präsentationen sowie in sonstigen Werbematerialien.
Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten zu oben genannten Zwecken
jederzeit zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Daten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeiten.
Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an office@kuebler-rentandcamp.at
Die uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die sich aus Geschäftsbeziehungen ergeben, werden
vertraulich behandelt. Dennoch ist es im Rahmen der Auftragsbearbeitung teilweise notwendig, Daten an Dritte
weiterzugeben (bspw. Versicherung…).

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